AGB.

AGB BAAZD GmbH für loftstudio14c

Allgemein

a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen.

b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes, durch den Kunden.

c) vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.

Miete

a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten (außer Starkstrom).

c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit

hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

d) Die Buchung kann bis zu 10 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Anderenfalls werden 50% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin abgesagt bzw. nicht wahrgenommen,

werden 100% des Mietpreises als Stornokosten berechnet.

e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

g) Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Feuertreppe, Innenhof des Industriegeländes etc.) ist das Fotografieren/Filmen nur nach Absprache (teils mit dem Eigentümer der o.g. Räumlichkeiten) erlaubt.

h) In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Rauchen ist erlaubt unten auf dem Innenhof, sowie auf dem Zugang zur Feuertreppe in der Nebenhalle. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir eine Aufwandspauschale von 250,00 Euro.

i) Sollte das Studio unter privatem Vorwand gebucht werden aber im Nachhinein zu kommerziellen Zwecken genutzt werden (dies beinhaltet jegliche Aufnahmen von Produkten und die Verwendung der Aufnahmen zu Werbungszwecken), behalten wir uns das Recht vor, die Buchung zum vergleichbaren kommerziellen Tarif abzurechnen.

Zahlungsbedingungen

a) Die Mietpreise sind durch Überweisung innerhalb von 7 Tagen auszugleichen.

b) Nebenkosten, Miete, Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet.

c) Bei mehr anwesenden Personen als 30 werden Sonderpreise vereinbart.

Das gilt besonders für Workshops. Außerdem kommt ab 12 Personen eine Aufwandspauschale von jeweils 50 € hinzu

d) Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache

und der schriftlichen Form.

Zustand der Räume

a) Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf

Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.

b) Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand über-

geben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu

berücksichtigen.

c) Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung werden zusätzlich Endreinigungskosten von 50,- € (inkl. MwSt.) verrechnen.

Eigentumsvorbehalt

a) Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.

b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten

Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

Nutzung

a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände

sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist

gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften

sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat

dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn

tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. offenes Feuer) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.

d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt ins-

besondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das

Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.

e) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.

f) Workshops/Kurse/Events bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.

g) Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter

Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.

h) Papierhintergründe: Kosten siehe FAQ

Zustand der Räume

a) Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf

Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.

b) Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand über-

geben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu

berücksichtigen.

c) Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung werden zusätzlich Endreinigungskosten von 50,- € (inkl. MwSt.) verrechnen.

Eigentumsvorbehalt

a) Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.

b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten

Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

Haftung

a) Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.

b) Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

c) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.

d) Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und

grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

Recht

a) sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuss

e) Bild- und Videorechte: Das entstandene Foto- und Videomaterial, welches

in den Räumlichkeiten der „BAAZD GmbH“ enstanden ist, darf erst vollumfänglich genutzt werden, nachdem die geforderte Geldsumme beim Vermieter eingegangen ist.

Stand: 10.04.2026